Wäscheständer Guide

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Ideale Plätze für Wäscheständer im Haus und im Freien

Junger Mann mit Wäscheständer im FreienEin großer Vorteil des Wäscheständers besteht in seiner Mobilität. Er lässt sich heute hier und morgen dort einsetzen. Doch nicht jeder Ort ist gleich gut geeignet – und bei Mietwohnungen gibt es oft noch rechtliche Fragen.

Im Freien

An der frischen Luft trocknet die Wäsche am besten und am schnellsten. Bei der Auswahl eines Platzes sollten Sie auf diese Punkte achten:

  • Nicht in der prallen Sonne
    Zuviel Sonne kann empfindliche Textilien bleichen lassen. Deshalb lieber einen schattigen Ort suchen oder den Wäscheständer durch einen Sonnenschirm vor direkter Sonneneinstrahlung schützen.
  • Ein wenig Wind
    Etwas Wind beschleunigt das Trocknen. Zuviel Wind dagegen wirft Wäscheständer um.
  • Keine Vögel
    Der größte Feind von im Freien aufgehängter Wäsche sind Vögel bzw. deren Hinterlassenschaften. Deshalb vor dem Platzieren des Wäscheständers nachsehen, ob und wo sich Vögel im Freien aufhalten. Ein Blick auf den Boden verrät, ob diese Stelle ein beliebter Ort zum Ablassen von Kot ist.

Im Haus

Im Haus lässt sich ein Wäscheständer in vielen Räumen aufstellen. Idealerweise bietet ein Raum viel Platz, ist geheizt (zumindest im Winter) und lässt sich durch Öffnen eines Fensters entlüften.

Die große Gefahr beim Trocknen in der Wohnung geht von der freigesetzten Feuchtigkeit aus. Bei mangelhafter Entlüftung kann es zur Bildung von Schimmel kommen.

Hier gibt es noch mehr Tipps zum Wäschetrocknen im Haus.

Rechtliche Fragen

Das Thema Wäschetrocknen beschäftigt häufig die deutschen Gerichte. Deshalb gibt es eine große Zahl an Urteilen, die teilweise auch etwas widersprüchlich sein können.

Vermieter versuchen in Mietverträgen oft, das Trocknen von Wäsche sowohl in der Wohnung als auch auf dem Balkon zu unterbinden. Üblicherweise wird dabei mit Vermeidung von Schimmel und ästhetischen Gründen argumentiert.

Die gute Nachricht, dass viele Klauseln und Einschränkungen unwirksam sind. Im Allgemeinen kann man von den folgenden Punkten ausgehen:

  • Mieter dürfen Wäsche waschen und trocknen. Es gehört zum Kernbereich des Mietgebrauchs, dass Mieter die Möglichkeit zum Waschen und Trocknen von Wäsche haben. Ein Vermieter kann also niemanden dazu zwingen, seine Wäsche im Waschsalon zu trocknen oder einen elektrischen Trockner für die gemietete Wohnung anzuschaffen (AG Wiesbaden, Urteil v. 29.3.2012, 91 C 6517/11 (18))
  • Auch bei einem in der Hausordnung ausgesprochenem Verbot darf man Wäsche in der Wohnung trocknen, selbst wenn es einen speziellen Trockenraum im Haus gibt (AG Düsseldorf • Urteil vom 23. Juli 2008 • Az. 53 C 1736/08).
  • Trocknen auf dem Balkon ist auch bei einem in der Hausordnung vorgesehenem, speziellen Trockenraum auf dem Dachboden oder permanent installierten Wäscheleinen im Hof möglich (Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990 – 7 S 6265/89).

 

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